Wann sind Sie beim Rehabilitationssport richtig?
Der Rehabilitationssport im Verein richtet sich an alle, die aufgrund einer chronischen
Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen. Bei bestehender Einschränkung
existiert ein Rechtsanspruch auf Sport! Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Dazu zählen:
- Beschwerden der Wirbelsäule
- Beschwerden des Stütz- und
- Bewegungsapparates, z.B. Osteoporose
- Beschwerden der oberen und unteren
- Extremitäten (Arme und Beine)
- Prothesen- und Endoprothesenversorgung
- Rheuma
- Haltungsschwächen, Haltungsschäden
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Venenerkrankungen, Verschlusserkrankungen
- Diabetes mellitus
- Lungenerkrankungen, Asthma
- Zustand nach Krebserkrankung