Rehasport
Wann sind Sie beim Rehabilitationssport richtig?
Der Rehabilitationssport im Verein richtet sich an alle, die aufgrund einer chronischen
Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen. Bei bestehender Einschränkung
existiert ein Rechtsanspruch auf Sport! Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Dazu zählen:
- Beschwerden der Wirbelsäule
- Beschwerden des Stütz- und
- Bewegungsapparates, z.B. Osteoporose
- Beschwerden der oberen und unteren
- Extremitäten (Arme und Beine)
- Prothesen- und Endoprothesenversorgung
- Rheuma
- Haltungsschwächen, Haltungsschäden
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Venenerkrankungen, Verschlusserkrankungen
- Diabetes mellitus
- Lungenerkrankungen, Asthma
- Zustand nach Krebserkrankung
Die 5 Schritte zur Teilnahme am Rehasport
1. Chronische Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine
Verordnung über Rehasport ausstellen.
2. Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56
dafür aus. Sein Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet.
3. Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer
Krankenkasse genehmigt werden!
4. Terminvereinbarung
Wenn die Verordnung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, vereinbaren Sie bitte
einen Gesprächstermin beim Reha-sportplus e.V. Hier erfahren Sie dann die
Termine, wann Rehasport angeboten wird.
5. Teilnahme am Rehasport
Mitmachen kann jeder, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Auch wer
keine Verordnung hat, kann am Rehasport teilnehmen!

Rehasport Plus-Punkte bei uns:
- Feste Gruppentermine
- Max. 15 Teilnehmer
- Zertifizierte Übungsleiter
- Feste Termine Montag bis Freitag
Auch ohne Verordnung kann man am Rehasport teilnehmen.





